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Die dargestellten Bereiche sind noch nicht komplett, diese werden in Kürze weiter ausgearbeitet und ergänzt.

TIPPS FÜR BAUHERREN

Finanzplanung

Was kostet der Hausbau auf einem Grundstück und wie kann ich ihn am besten finanzieren? Bevor Sie eine endgültige Bau- oder Kaufzusage machen, sollten Sie den finanziellen Aspekt Ihrer Entscheidung einer genauen Analyse unterziehen; denn um einen Grundstücks- oder Hauskauf tatsächlich tätigen zu können, muss die Finanzierung desselben sichergestellt sein. Insbesondere bei Neubauvorhaben, wo Sie selbst als Bauherr auftreten, sollten Sie die Höhe der zu erwartenden Baukosten nicht unterschätzen. Durch zusätzliche Sonderwünsche, nicht einkalkulierte Nebenkosten und allgemeine Preissteigerungen kommt es oft zu unvorhergesehenen Baukostenerhöhungen. Vom Kauf des Grundstückes bis hin zu den Umzugskosten fallen etliche Beträge an, mit denen man auf den ersten Blick vielleicht nicht sofort gerechnet hätte. Es empfiehlt sich daher, zusammen mit einem Architekten alles im Vorfeld genau zu kalkulieren und mit Ihrer Bank einen geeigneten Finanzierungsplan zu besprechen, um sich vor bösen Überraschungen zu schützen.

Finanzierungsangebote

Finanzierungsangebote von verschiedenen Kreditinstituten einzuholen lohnt sich, da die Stellen nach dem Komma immer einige tausend Euro bedeuten. Unbedingt zu berücksichtigen sind Zwischenfinanzierung für die Teilzahlungen während der Bauzeit, die nicht zur Belastung werden dürfen!

Zweckbestimmungserklärung

Die sogenannte „Zweckbestimmungserklärung“ der Bank legt fest, für welche Finanzierung die Grundschuld als Sicherheit bestimmt wird. Banken dehnen dies gerne auf alle Konten des Kunden aus. Dies würde aber bedeuten, daß nach Rückzahlung des Baukredites Ihr Haus auch als Sicherheit für sonstige Bankschulden dient. Achten Sie also darauf, dass die „Zweckbestimmungserklärung“ nur für die Baufinanzierung, nicht auch für andere Konten oder Geschäfte formuliert ist.

Fördermittel

Beantragen Sie öffentliche Fördermittel bzw. lassen Sie sich eingehend z.B. beim Landratsamt hierzu beraten. Die Möglichkeiten sind vielschichtig, ändern sich aber auch laufend (je nach Finanzlage der Förderstellen).
Als Fördermittel sollte man grundsätzlich auch die Mittel der KfW (Kreditinstitut für Wiederaufbau) in Betracht ziehen. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Gewährung von zinsgünstigen Darlehen zur Förderung des Wohnungsbaues in der Bundesrepublik Deutschland (Investitionsförderung). Alle Privatpersonen, die selbstgenutztes Wohneigentum bauen oder erwerben, erhalten unabhängig vom Einkommen ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von bis zu 30% der angemessenen Gesamtkosten (höchstens 100.000 Euro). Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind allerdings ausgeschlossen. Neben dem Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, werden Vorrichtungen zur Energieeinsparung gefördert (CO2-Gebäudesanierung, Solarstromanlagen, Vorrichtungen für erneuerbare Energien und das Programm „Hochwasser”).

Versteckte Kosten

Beim Grundstück sollten Sie neben dem Quadratmeterpreis besonders die Erschließungs- und Anschlußkosten prüfen.
Immer mehr Kommunen belasten Bauherren mit außerordentlich hohen finanziellen Auflagen für den Straßenbau und das Abwassersystem etc..

Bebauungsplan

Aus dem Flächennutzungsplan entwickeln die Gemeinden Bebauungspläne (B-Pläne). Hier werden die Planungen einzelner Teilgebiete oder auch des gesamten Plangebietes konkret festgelegt. Dazu gehören unter anderem Bestimmungen über die Höchstzahl der Wohnungen in Gebäuden, die Dachform, maximale Anzahl der Geschosse, die Bauweise, Flächen für Versorgungsanlagen und Anpflanzungen.
Bebauungspläne existieren oft nur für Neubaugebiete.
Gemeinden müssen nicht für das gesamte Gemeindegebiet einen B-Plan erstellen. Auch müssen nicht alle Arten der zukünftigen Nutzung festgelegt sein.
Häufig wird ein Bebauungsplan nur für Neubau- oder Gewerbegebiete erstellt. Dort also, wo die Gemeinde Einfluss auf die städtebauliche Entwicklung nehmen will. Liegt ein Grundstück zum Beispiel in einem Altbaugebiet oder in einer Baulücke, gibt es häufig auch keinen Bebauungsplan. Ist dies der Fall, muss sich der Bauherr an die Vorgaben des §34 des Bau-Gesetzbuches (BauGB) halten. Es regelt allgemein die Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb geschlossener Ortschaften.

Baugrundstück / Grundstückskauf

Wer bauen möchte, sollte rechtzeitig mit der Suche nach einem passenden Baugrundstück beginnen. Informieren kann man sich im Immobilienteil der Tageszeitung, bei Sparkassen und Bausparkassen oder der Gemeindeverwaltung. Andere Möglichkeiten sind: Einschaltung eines Maklers oder Aufgabe einer Anzeige sowie im Grundstückservice im Internet.
Der Kauf eines guten Baugrundstückes gestaltet sich in aller Regel erheblich schwieriger als der Kauf einer fertigen Immobilie. Das Angebot hinkt der Nachfrage meistens hinterher. Gute Grundstücke werden immer teurer und sind meist sehr schnell verkauft.
Wer ein Grundstück kaufen will, tut gut daran, alle seine Anforderungen an das Grundstück bereits zu überlegen bevor ein konkretes Angebot vorliegt. Die Randbedingungen für den Grundstückskauf sind sozusagen vorsorglich und möglichst konkret, z.B. als Checkliste, anzustellen. Denn eines zeigt sich immer wieder: Erfährt man von einem zum Verkauf stehenden, guten Baugrundstück, heißt es, schnell zu handeln! Zeit, lange zu überlegen, bleibt meist nicht.
Das schönste Grundstück taugt aber nichts, wenn darauf nicht gebaut werden darf. Achten Sie daher auf:

Bebaubarkeit, ideal ist ausgewiesenes Bauland ohne Einschränkungen für die Errichtung eines Eigenheims.
Erschließung, klären Sie, ob das Grundstück mit Energie, Wasser- und Abwasserleitungen sowie Straßen und Straßenbeleuchtung erschlossen ist.
Verkehrsanbindung und Infrastruktur, wichtig ist die Nähe zu Geschäften, Schulen und Dienstleistungseinrichtungen, sowie die gute Erreichbarkeit.
Lage, Größe und Orientierung des Grundstücks, optimal für den Eigenheimbau sind Grundstücke mit einer Größe von 400 bis 600 Quadratmetern. Das Grundstück sollte mindestens 15 Meter breit sein. Ebenfalls wichtig: Besonnung und Beschattung.
Zustand des Baugrundes, Informieren Sie sich über mögliche Altlasten und die Beschaffenheit des Baugrunds
(z. B. Grundwasserstand).


Baubeschreibung

Lassen Sie die Baubeschreibung möglichst detailliert aufstellen und durch einen Bauzeitenplan ergänzen.

Konventionalstrafe

Der Bauvertrag sollte eine Konventionalstrafe (z.B. beim schlüsselfertigen Bau) enthalten, damit bei Überschreitung der Bauzeit finanzielle Probleme des Bauherren ausgeschlossen werden können. Die Höhe der Konventionalstrafe soll mindestens die Kosten für Übergangsmiete und gleichzeitige Finanzierungskosten etc. decken und je angefangenem Monat der Überschreitung zu zahlen sein.

Ausführungskontrolle

Nicht locker lassen bei der genauen Kontrolle der Verarbeitung und Ausführung auf Basis der Baubeschreibung.

Mängelhaftung

Wenn Sie Mängel vermuten oder feststellen, sollten Sie dies immer dem Bauleiter und dem Unternehmen in schriftlicher Form anzeigen.

Anschlüsse

Sonderwünsche wie Kamin, Wintergarten, ausgebautes Dachgeschoß oder Sauna können häufig nicht gleich realisiert werden. Die Anschlüsse dafür sollten jedoch bereits berücksichtigt werden.

Luftdichtheit

Die Luftdichtheit des Gebäudes beachten. Luftdichtheit bedeutet, daß alle Stellen des Hauses, wo Bauteile die Gebäudehülle durchdringen, gut abgedichtet sind. Auf diese Weise werden Wärmeverluste und spätere Schäden, also Kosten, verhindert. Die verschiedenen Baustoffe haben unterschiedliche Werte der Luftdichtheit (z.B. Holz niedrig, Ziegel hoch).

Vertikale Abdichtung

Oftmals ist die Außenabdichtung der Kellerwand unzureichend ausgeführt. Auch wenn die Außenwand mit Bitumenmasse gestrichen wurde, ist das noch kein Garant für dauerdichte Wände. Hier ist die wichtigste Sicherheitsmaßnahme: Sorgfältige Arbeit bis ins Detail! Denken Sie daran: Eine undichte Stelle in der Kellerwand ist später nur sehr schwer aufzufinden. Es empfiehlt sich, nach Fertigstellung des Rohbaus den Keller vom Bauunternehmer mit einem Entfeuchtungsgerät austrocknen zu lassen und in den nächsten Wochen zu kontrollieren, ob Feuchtigkeit eintritt. In dieser frühen Bauphase lassen sich Schäden noch leichter beheben. Eine zusätzliche Kontrollmöglichkeit ist die Feuchtigkeitsmessung mit Elektrolyte-Geräten.

Horizontale Abdichtung

Immer wieder einer der häufigsten Fehler: es fehlen horizontale Sperrschichten im Sohlebereich (Fundament) gegen aufsteigende Feuchtigkeit. Sei es Schlampigkeit oder Unwissen, später kann der Bauherr hier Folgeschäden haben, die den Wert seines Hauses stark mindern.

Schlechte Kellerabdichtung

Damit der Keller trocken bleibt, sollten Bauherren vertraglich dreierlei vereinbaren: eine wasserundurchlässige Sohlenplatte, eine Außenwandabdichtung auf Bitumenlatexbasis sowie horizontale Sperrschichten direkt auf der Sohlenplatte aus zementgebundenen Dichtungsschlämmen oder voll eingemörtelten Folien.

Mängel im Mauerwerk

Der Verzicht auf Vollfugen, das unsachgemäße Zurechtstutzen von Steinen, nicht handwerksgerechtes Ausbilden von Fugen und Anschlüssen, unerlaubt gestemmte Schlitze und zu flache Verblendfugen lassen Risse entstehen.

Fehlende oder mangelhafte horizontale Sperrschichten

Wenn bei ein- oder mehrschaligem Mauerwerk, an Erkerdächern, Fensterbänken, Fensterstürzen und im Verblendmauerwerk Sperrschichten fehlen, kommt es zu Durchfeuchtungen, Wandverfärbungen und Fäulnis. Rechtzeitig eingebaut, kosten Sperrschichten nur den Bruchteil der späteren Reparatur.

Mangelnder Rostschutz an tragenden Stahlteilen

Rostschutz wird oft vernachlässigt. Wo Stahlteile während der Bauzeit beschädigt werden, setzt der Rost besonders schnell an. Vertraglich soll festgehalten werden, dass außen grundsätzlich nur feuerverzinkte Stahlteile eingebaut werden.

Pfusch beim Einbau von Rollläden

Wird falsch eingebaut, entstehen Kältebrücken und Abrisse im Innenputz. Rollläden müssen so montiert werden, dass ihre Führung einwandfrei läuft und der Außenputz nicht beschädigt wird.

Fehler beim Dachgeschoßausbau

Dort sind Mängel besonders tückisch, weil sie sich oft erst nach Jahren zeigen. Maßnahmen zur Winddichtigkeit, Dampfbremsen und Belüftungsebenen müssen fachgerecht ausgeführt sein. Wo nicht, wird schon bald die Sanierung erforderlich. Da nur der Fachmann Unzulänglichkeiten erkennen kann, sollte der schon während der Bauphase hinzugezogen werden.

Mängel in der Heizungs-, Elektro- und Sanitärinstallation

Gar nicht oder falsch isolierte Wasserleitungen, unzureichender Schallschutz an Ver- und Entsorgungsleitungen, nicht fachgerecht isolierte Elektroleitungen und Steckdosen, die nur gekrallt und nicht verschraubt werden, sind die häufigsten Fehler. Im Zweifel sollte ein Fachmann befragt werden.

Unzureichender Wärmeschutz


Wer keine erhöhten Heizkosten zahlen will, sollte sich über die Auflagen der Wärmeschutzverordnung informieren. Die hält detailliert fest, welche Maßnahmen zu treffen sind.

Fehlerhafte Dehnfugen

Risse im Estrich oder in den Fliesenbelägen, Abrisse im Bereich von Fenstern, Türen oder Sanitärobjekten sind oft die Folge unsachgemäß angelegter Dehnfugen.

Mängel bei Balkonen und Flachdächern

Die Sanierung von Balkonbelägen und Flachdächern ist sehr teuer. Nur der Fachmann kann gute und schlechte Arbeit auseinander halten.

Sicherheit

Einbruchhemmende Haustür (Widerstandsklasse ET 2/WK 3).
Komplette Tür-Nachrüstung mit speziellen Zargen und Sicherheitsschloss.
Panzer- oder Stangenriegelschloß.
Einbruchhemmende Fenster und Terrassentüren.
Nachrüstung Fensterstangenverschluß mit abschließbarem Griff plus Aushebelsicherung.
Sicherheitsrolladen, mindestens doppelt so teuer.
Rolladensicherung.
Lichtschachtsicherung.
Sorgen Sie dafür, dass Ihr Grundstück von der Straße und für die Nachbarn angemessen einsehbar ist.
Lassen Sie in Ihrem Schlafzimmer einen Telefonanschluß sowie einen Zentralschalter für Innen- und Außenbeleuchtung des Hauses installieren.
Außensteckdosen müssen Sie von innen abschalten können.
Geben Sie Einbrechern keine Steighilfen durch Rankgitter, Holzstapel oder herumliegende Leitern.
Verstecken Sie den Haustürschlüssel weder unter der Fußmatte noch unter einem Blumentopf am Eingang.
Schließen Sie beim Verlassen des Hauses alle Fenster, Türen und das Garagentor ab.
Fenster auch tagsüber zum Lüften nicht gekippt lassen.
Weisen Sie nicht offensichtlich auf längere Abwesenheit hin (also keinen Zettel an die Tür hängen oder per Anrufbeantworter die Länge Ihres Urlaubs angeben).
Stellen Sie vor dem Urlaub sicher, dass der Briefkasten nicht überquillt und die Rolläden nicht
dauernd geschlossen bleiben.
Verwenden Sie alle vorhandenen Sicherheitseinrichtungen auch im Alltag.
Stellen Sie sich einem Einbrecher nicht direkt in den Weg. Rufen Sie statt dessen von einem möglichst sicheren Platz aus Hilfe.

Umgang mit Handwerkern.

Bei mündlich erteilten Aufträgen oder Reparaturaufträgen sollte möglichst genau über Art und Umfang der auszuführenden Arbeiten gesprochen werden. Der Handwerker kann damit den Zeit-, Werkzeug-, Material- und Personalaufwand besser planen, der Kunde spart unnötige Kosten.
Die Zeiten für An- und Abfahrt müssen bezahlt werden. Ein Handwerker aus der Nachbarschaft ist deshalb in der Regel günstiger, trotzdem immer Angebote einholen.
Geben Sie dem Handwerker Ihre Telefonnummer. Er kann Sie kurzfristig informieren, wenn es zu zeitlichen Verschiebungen oder unvorhergesehenen Problemen kommt.
Arbeitet der Handwerker vor Ort, sollten Sie ihm die Arbeitszeit im sogenannten Rapportzettel quittieren und eine Durchschrift dieses Belegs behalten.
Ein Schwätzchen mit dem Handwerker mag das Arbeitsklima verbessern, geht aber zu Lasten der Arbeitszeit, die Sie bezahlen.

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WICHTIGE BAUNEBENKOSTEN

Maklerprovision

Wer die Dienste eines Maklers in Anspruch nimmt, zahlt dafür eine Provision. Die so genannte Courtage beträgt bis zu 5-6 Prozent des Kaufpreises. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Grunderwerbsteuer

Sie wird bei Erwerb durch Kauf, Tausch und Versteigerung fällig. Sie beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreises. Erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer wird der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen.

Notarkosten

Sie betragen 1 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises. Gebührenpflichtig ist unter anderem die Beurkundung des Kaufvertrages. Hinzu kommen Gebühren für die Kaufpreisüberwachung sowie das Notaranderkonto.

Grundbuchkosten

Für die Eintragung ins Grundbuch erheben die Grundbuchämter Gebühren. Man rechnet mit Kosten von rund 0,5 Prozent der Kaufsumme.

... weitere Baunebenkosten sind in Arbeit

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BAUFINANZIERUNG

klassische Bauspardarlehen


Das klassische Bauspardarlehen bietet den Vorteil des günstigen Zinssatzes, der für die gesamte Laufzeit garantiert ist.
Um dieses Darlehen erhalten zu können, muss vorher ein Bausparvertrag angespart werden. Wer aber kurzfristig finanzieren will und noch kein Bausparkonto hat, muss dennoch nicht auf die Vorteile des Bausparens verzichten.
Eine Bausparfinanzierung ist gut kalkulierbar. Die Zinsbindung läuft nicht nach 5, 10 oder 15 Jahren ab.
Zudem erlaubt der Bausparvertrag nicht nur in der Ansparphase, sondern auch in der Tilgungsphase jederzeit Sonderzahlungen. Damit können Sie die Laufzeit des Darlehens verkürzen oder die monatliche Rate verringern.
Über die Verbindung mit einem Vorausdarlehen können Sie sich auch dann das günstige Bauspardarlehen sichern, wenn Sie noch nicht Bausparer sind. Mit dem Produkt Sofortfinanzierung Konstant haben Sie absolute Zinssicherheit und gleich bleibende Monatsraten bis zum Ende der Finanzierung.

Finanzierung mit laufender Tilgung

Bei dieser Art der Finanzierung zahlen Sie das Darlehen in gleich bleibenden Beträgen zurück. Die Beträge setzen sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen.
Diese klassische Finanzierung wird auch Annuitätendarlehen genannt. Im Verlauf der Darlehensrückzahlung sinkt der Zinsanteil und der Tilgungsanteil steigt.
Sie sollten mindestens 1% anfängliche Tilgung vereinbaren. Daraus ergibt sich eine Darlehenslaufzeit von ca. 30 Jahren. Zur schnelleren Rückzahlung können Sie einen höheren Tilgungssatz wählen.

Produkt-Kombinationen

Laufende Tilgung und die Finanzierung mit einer Lebens- oder Rentenversicherung können kombiniert werden.
Je höher der Anteil der Lebens- oder Rentenversicherung bei der Finanzierung, desto niedriger der Darlehenszinssatz.

Finanzierung mit einer Lebens- oder Rentenversicherung

Das Prinzip ist einfach. Sie zahlen für Ihr Darlehen nur die vereinbarten Zinsen, haben aber keine laufenden Aufwendungen für die Tilgung. Dafür schließen Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung ab, deren Auszahlungssumme zur Tilgung eingesetzt wird. Ihre Vorteile
Bei der Finanzierung mit einer Lebens- oder Rentenversicherung sind Ihre Angehörigen und Ihre Finanzierung für den Fall der Fälle abgesichert.
Bei vermieteten Immobilien sind die Darlehenszinsen steuerlich voll als Werbungskosten absetzbar. Das macht die Finanzierung mit einer Lebens- oder Rentenversicherung besonders attraktiv. Sie nutzen die Steuervorteile optimal aus, weil die Schuldzinsen während der Laufzeit konstant bleiben.

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WICHTIGE VERSICHERUNGEN

Versicherungen für Bauherren

Bevor Sie mit dem Bauvorhaben beginnen, sollten Sie wichtige versicherbare Baurisiken kennen und entsprechende Versicherungen abschließen.
Bauversicherungen schützen Bauherren vor den Folgen unvorhersehbarer Ereignisse.

Bauwesenversicherung

Diese Versicherung schützt Sie vor unvorhersehbar eintretenden Schäden am Bauwerk während der Bauzeit, also vom Baubeginn bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens. Dazugehören u.a. Unwetterschäden, Diebstahlschäden und mutwillige Beschädigungen durch Unbekannte. Ausgeschlossen sind Schäden durch normale, orts- und jahreszeitlich bedingte Witterungseinflüsse, sowie mangelhafte Handwerkerleistungen. Gegen Pfusch am Bau schützt keine Versicherung.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Diese Versicherung deckt die gesetzliche Haftung des Bauherren als Grundstückseigentümer für fremde Personen und Sachschäden. Abgedeckt werden zum Beispiel weitreichende Folgen, die entstehen können, wenn spielende Kinder, Passanten, Baustellenbesucher usw. auf dem Baugelände zu Schaden kommen.

Feuerrohbauversicherung

Diese Versicherung schützt das entstehende Bauobjekt bis zur Ingebrauchnahme vor Feuerschäden. Diese Versicherung wird zumeist als beitragsfreier Bestandteil einer verbundenen Wohngebäudeversicherung angeboten, die nach Bezug des fertigen Objektes ohnehin abgeschlossen werden sollte.

Bauhelferversicherung

Wer sich am Bau helfen läßt, sollte dafür Sorge tragen, dass die Helfer ausreichend, insbesondere gegen Unfallschäden, versichert sind. Für den entsprechenden Versicherungsschutz sind in der Regel die Bauberufsgenossenschaften zuständige Ansprechpartner. Für Bauherren gelten gewisse Melde- und Anzeigepflichten, die Ihnen von der Bauberufsgenossenschaft mitgeteilt werden. Der Bauherr selbst und gegebenenfalls sein Partner genießen keinen Versicherungsschutz. Prüfen Sie also, ob Sie gegen Unfallfolgen ausreichend abgesichert sind.

Risikolebensversicherung

Bauvorhaben sind in der Regel mit der Aufnahme von Krediten verbunden, deren Zins- und Tilgungsaufwendungen aus laufenden Einkommen zu sichern sind. Denken Sie deshalb an die Absicherung des erhöhten Risikos für den Todesfall oder für den Fall von Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit. Eine Lebensversicherung auf den Todesfall mit Berufsunfähigkeitszusatz ist zu empfehlen.


Versicherungen für Hausbesitzer

Wohngebäudeversicherung

Es gibt nur wenige Versicherungen, die man unbedingt abgeschlossen haben sollte - hierzu zählt für Immobilienbesitzer die Wohngebäudeversicherung. Aufgrund der enormen Schäden an Haus, Garage oder Nebengelassen (z.B. Schuppen), die durch Naturgewalten oder ähnliche unerwartete Katastrophen hervorgerufen werden können, ist eine Absicherung dieser Schäden für Gebäudeeigentümer unverzichtbar.

Hier leistet die Wohngebäudeversicherung eine wichtige Hilfe: Erstattet wird, wenn die Schäden durch Brand, Explosion, Blitzschlag, Hagel, Sturm ab Windstärke 8, ausgetretenes Leitungswasser oder Rohrbruch verursacht worden sind.

Versichert wird der ortsübliche Neubauwert. Da dieser "ortsübliche Neubauwert" sich in der Regel nach wenigen Jahren stark verändert, besteht schon nach wenigen Jahren die Gefahr der Unterversicherung. Um dies zu vermeiden, sollte der Vertrag auf der Basis der „Sonderbedingungen für die gleitende Neuwertversicherung” (SGIN) abschließen.

Zur Bestimmung der Versicherungssumme wird der Wert des Gebäudes zunächst auf den fiktiven „14-er Wert” zurückgerechnet. Das ist der Wert, den das Gebäude im Jahre 1914 gehabt hätte. So wird der Versicherungswert 1914 und die dazugehörige Versicherungssumme 1914 gebildet. Die Versicherungssumme für die Gegenwart wird unter Zuhilfenahme des Bundesbauindexes errechnet, der die jährlichen Veränderungen der Preise, der Löhne usw. erfasst.

Hausratversicherung

Ihr Hausrat ist eine Kapitalanlage
Mit den Jahren haben sich in Ihrem Haushalt beträchtliche Vermögenswerte angesammelt. Sie haben Stück für Stück zusammengetragen und oft sogar zusammengespart. Ob teures Designer-Sofa, liebevoll ausgesuchtes Porzellan oder Stereoanlage samt CD-Sammlung - alles, was zur Einrichtung zählt, steigert die Lebensqualität und macht aus ihrer Wohnung ein gemütliches Zuhause. Damit das, was Ihnen lieb ist, z.B. durch Einbruch oder Brand nicht zu einer kostenspieligen Angelegenheit wird, sollten Sie Ihre Werte durch eine Hausratversicherung absichern, um zumindest den finanziellen Schaden aufzufangen.

Brandversicherung

Die Brandversicherung ist eine Absicherung / Versicherung des Gebäudes gegen Feuerschäden. Sie soll im Schadensfall die Gesamtkosten der Wiederherstellung des Gebäudes decken.

Gewässerschadenhaftpflicht

Als Eigentümer einer Ölheizung oder eines Öltanks haften Sie für Schäden durch auslaufendes Heizöl.
Sogar dann, wenn ein techischer Defekt vorliegt, obwohl Sie regelmäßig Spezialisten mit der Wartung beauftragt haben.
Die Beiseitigung von Gewässerschäden kann für Sie sehr kostspielig werden - es sei denn, sie haben eine Gewässerschadenhaftpflicht (Öltankversicherung) abgeschlossen.

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FÖRDERUNGEN
Förderdatenbank: www.foerderdatenbank-regionalentwicklung.de
KFW - Förderprogramm: www.kfw-foerderbank.de

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CHECKLISTEN

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