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Infos
Die dargestellten Bereiche sind noch nicht komplett, diese werden in Kürze
weiter ausgearbeitet und ergänzt.
TIPPS FÜR BAUHERREN
Finanzplanung
Was kostet der Hausbau auf einem Grundstück und wie kann ich ihn am besten
finanzieren? Bevor Sie eine endgültige Bau- oder Kaufzusage machen, sollten
Sie den finanziellen Aspekt Ihrer Entscheidung einer genauen Analyse unterziehen;
denn um einen Grundstücks- oder Hauskauf tatsächlich tätigen zu
können, muss die Finanzierung desselben sichergestellt sein. Insbesondere
bei Neubauvorhaben, wo Sie selbst als Bauherr auftreten, sollten Sie die Höhe
der zu erwartenden Baukosten nicht unterschätzen. Durch zusätzliche
Sonderwünsche, nicht einkalkulierte Nebenkosten und allgemeine Preissteigerungen
kommt es oft zu unvorhergesehenen Baukostenerhöhungen. Vom Kauf des Grundstückes
bis hin zu den Umzugskosten fallen etliche Beträge an, mit denen man auf
den ersten Blick vielleicht nicht sofort gerechnet hätte. Es empfiehlt sich
daher, zusammen mit einem Architekten alles im Vorfeld genau zu kalkulieren und
mit Ihrer Bank einen geeigneten Finanzierungsplan zu besprechen, um sich vor
bösen Überraschungen zu schützen.
Finanzierungsangebote
Finanzierungsangebote von verschiedenen Kreditinstituten einzuholen lohnt sich,
da die Stellen nach dem Komma immer einige tausend Euro bedeuten. Unbedingt zu
berücksichtigen sind Zwischenfinanzierung für die Teilzahlungen während
der Bauzeit, die nicht zur Belastung werden dürfen!
Zweckbestimmungserklärung
Die sogenannte „Zweckbestimmungserklärung“ der Bank legt fest,
für welche Finanzierung die Grundschuld als Sicherheit bestimmt wird. Banken
dehnen dies gerne auf alle Konten des Kunden aus. Dies würde aber bedeuten,
daß nach Rückzahlung des Baukredites Ihr Haus auch als Sicherheit
für sonstige Bankschulden dient. Achten Sie also darauf, dass die „Zweckbestimmungserklärung“ nur
für die Baufinanzierung, nicht auch für andere Konten oder Geschäfte
formuliert ist.
Fördermittel
Beantragen Sie öffentliche Fördermittel bzw. lassen Sie sich eingehend
z.B. beim Landratsamt hierzu beraten. Die Möglichkeiten sind vielschichtig, ändern
sich aber auch laufend (je nach Finanzlage der Förderstellen).
Als Fördermittel sollte man grundsätzlich auch die Mittel der KfW (Kreditinstitut
für Wiederaufbau) in Betracht ziehen. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit
liegt in der Gewährung von zinsgünstigen Darlehen zur Förderung
des Wohnungsbaues in der Bundesrepublik Deutschland (Investitionsförderung).
Alle Privatpersonen, die selbstgenutztes Wohneigentum bauen oder erwerben, erhalten
unabhängig vom Einkommen ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von
bis zu 30% der angemessenen Gesamtkosten (höchstens 100.000 Euro). Umschuldungen
und Nachfinanzierungen sind allerdings ausgeschlossen. Neben dem Bau oder Erwerb
von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, werden Vorrichtungen
zur Energieeinsparung gefördert (CO2-Gebäudesanierung, Solarstromanlagen,
Vorrichtungen für erneuerbare Energien und das Programm „Hochwasser”).
Versteckte Kosten
Beim Grundstück sollten Sie neben dem Quadratmeterpreis besonders die Erschließungs-
und Anschlußkosten prüfen.
Immer mehr Kommunen belasten Bauherren mit außerordentlich hohen finanziellen
Auflagen für den Straßenbau und das Abwassersystem etc..
Bebauungsplan
Aus dem Flächennutzungsplan entwickeln die Gemeinden Bebauungspläne
(B-Pläne). Hier werden die Planungen einzelner Teilgebiete oder auch des
gesamten Plangebietes konkret festgelegt. Dazu gehören unter anderem Bestimmungen über
die Höchstzahl der Wohnungen in Gebäuden, die Dachform, maximale Anzahl
der Geschosse, die Bauweise, Flächen für Versorgungsanlagen und Anpflanzungen.
Bebauungspläne existieren oft nur für Neubaugebiete.
Gemeinden müssen nicht für das gesamte Gemeindegebiet einen B-Plan
erstellen. Auch müssen nicht alle Arten der zukünftigen Nutzung festgelegt
sein.
Häufig wird ein Bebauungsplan nur für Neubau- oder Gewerbegebiete erstellt.
Dort also, wo die Gemeinde Einfluss auf die städtebauliche Entwicklung nehmen
will. Liegt ein Grundstück zum Beispiel in einem Altbaugebiet oder in einer
Baulücke, gibt es häufig auch keinen Bebauungsplan. Ist dies der Fall,
muss sich der Bauherr an die Vorgaben des §34 des Bau-Gesetzbuches (BauGB)
halten. Es regelt allgemein die Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb geschlossener
Ortschaften.
Baugrundstück / Grundstückskauf
Wer bauen möchte, sollte rechtzeitig mit der Suche nach einem passenden
Baugrundstück beginnen. Informieren kann man sich im Immobilienteil der
Tageszeitung, bei Sparkassen und Bausparkassen oder der Gemeindeverwaltung. Andere
Möglichkeiten sind: Einschaltung eines Maklers oder Aufgabe einer Anzeige
sowie im Grundstückservice im Internet.
Der Kauf eines guten Baugrundstückes gestaltet sich in aller Regel erheblich
schwieriger als der Kauf einer fertigen Immobilie. Das Angebot hinkt der Nachfrage
meistens hinterher. Gute Grundstücke werden immer teurer und sind meist
sehr schnell verkauft.
Wer ein Grundstück kaufen will, tut gut daran, alle seine Anforderungen
an das Grundstück bereits zu überlegen bevor ein konkretes Angebot
vorliegt. Die Randbedingungen für den Grundstückskauf sind sozusagen
vorsorglich und möglichst konkret, z.B. als Checkliste, anzustellen. Denn
eines zeigt sich immer wieder: Erfährt man von einem zum Verkauf stehenden,
guten Baugrundstück, heißt es, schnell zu handeln! Zeit, lange zu überlegen,
bleibt meist nicht.
Das schönste Grundstück taugt aber nichts, wenn darauf nicht gebaut
werden darf. Achten Sie daher auf:
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Bebaubarkeit, ideal ist ausgewiesenes Bauland ohne Einschränkungen
für die Errichtung eines Eigenheims.
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| • |
Erschließung, klären Sie, ob das Grundstück mit Energie,
Wasser- und Abwasserleitungen sowie Straßen und Straßenbeleuchtung
erschlossen ist.
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| • |
Verkehrsanbindung und Infrastruktur, wichtig ist die Nähe zu Geschäften,
Schulen und Dienstleistungseinrichtungen, sowie die gute Erreichbarkeit.
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| • |
Lage, Größe und Orientierung des Grundstücks, optimal
für den Eigenheimbau sind Grundstücke mit einer Größe
von 400 bis 600 Quadratmetern. Das Grundstück sollte mindestens 15
Meter breit sein. Ebenfalls wichtig: Besonnung und Beschattung.
|
| • |
Zustand des Baugrundes, Informieren Sie sich über mögliche
Altlasten und die Beschaffenheit des Baugrunds
(z. B. Grundwasserstand). |
Baubeschreibung
Lassen Sie die Baubeschreibung möglichst detailliert aufstellen und durch
einen Bauzeitenplan ergänzen.
Konventionalstrafe
Der Bauvertrag sollte eine Konventionalstrafe (z.B. beim schlüsselfertigen
Bau) enthalten, damit bei Überschreitung der Bauzeit finanzielle Probleme
des Bauherren ausgeschlossen werden können. Die Höhe der Konventionalstrafe
soll mindestens die Kosten für Übergangsmiete und gleichzeitige Finanzierungskosten
etc. decken und je angefangenem Monat der Überschreitung zu zahlen sein.
Ausführungskontrolle
Nicht locker lassen bei der genauen Kontrolle der Verarbeitung und Ausführung
auf Basis der Baubeschreibung.
Mängelhaftung
Wenn Sie Mängel vermuten oder feststellen, sollten Sie dies immer dem Bauleiter
und dem Unternehmen in schriftlicher Form anzeigen.
Anschlüsse
Sonderwünsche wie Kamin, Wintergarten, ausgebautes Dachgeschoß oder
Sauna können häufig nicht gleich realisiert werden. Die Anschlüsse
dafür sollten jedoch bereits berücksichtigt werden.
Luftdichtheit
Die Luftdichtheit des Gebäudes beachten. Luftdichtheit bedeutet, daß alle
Stellen des Hauses, wo Bauteile die Gebäudehülle durchdringen, gut
abgedichtet sind. Auf diese Weise werden Wärmeverluste und spätere
Schäden, also Kosten, verhindert. Die verschiedenen Baustoffe haben unterschiedliche
Werte der Luftdichtheit (z.B. Holz niedrig, Ziegel hoch).
Vertikale Abdichtung
Oftmals ist die Außenabdichtung der Kellerwand unzureichend ausgeführt.
Auch wenn die Außenwand mit Bitumenmasse gestrichen wurde, ist das noch
kein Garant für dauerdichte Wände. Hier ist die wichtigste Sicherheitsmaßnahme:
Sorgfältige Arbeit bis ins Detail! Denken Sie daran: Eine undichte Stelle
in der Kellerwand ist später nur sehr schwer aufzufinden. Es empfiehlt sich,
nach Fertigstellung des Rohbaus den Keller vom Bauunternehmer mit einem Entfeuchtungsgerät
austrocknen zu lassen und in den nächsten Wochen zu kontrollieren, ob Feuchtigkeit
eintritt. In dieser frühen Bauphase lassen sich Schäden noch leichter
beheben. Eine zusätzliche Kontrollmöglichkeit ist die Feuchtigkeitsmessung
mit Elektrolyte-Geräten.
Horizontale Abdichtung
Immer wieder einer der häufigsten Fehler: es fehlen horizontale Sperrschichten
im Sohlebereich (Fundament) gegen aufsteigende Feuchtigkeit. Sei es Schlampigkeit
oder Unwissen, später kann der Bauherr hier Folgeschäden haben, die
den Wert seines Hauses stark mindern.
Schlechte Kellerabdichtung
Damit der Keller trocken bleibt, sollten Bauherren vertraglich dreierlei vereinbaren:
eine wasserundurchlässige Sohlenplatte, eine Außenwandabdichtung auf
Bitumenlatexbasis sowie horizontale Sperrschichten direkt auf der Sohlenplatte
aus zementgebundenen Dichtungsschlämmen oder voll eingemörtelten Folien.
Mängel im Mauerwerk
Der Verzicht auf Vollfugen, das unsachgemäße Zurechtstutzen von Steinen,
nicht handwerksgerechtes Ausbilden von Fugen und Anschlüssen, unerlaubt
gestemmte Schlitze und zu flache Verblendfugen lassen Risse entstehen.
Fehlende oder mangelhafte horizontale Sperrschichten
Wenn bei ein- oder mehrschaligem Mauerwerk, an Erkerdächern, Fensterbänken,
Fensterstürzen und im Verblendmauerwerk Sperrschichten fehlen, kommt es
zu Durchfeuchtungen, Wandverfärbungen und Fäulnis. Rechtzeitig eingebaut,
kosten Sperrschichten nur den Bruchteil der späteren Reparatur.
Mangelnder Rostschutz an tragenden Stahlteilen
Rostschutz wird oft vernachlässigt. Wo Stahlteile während der Bauzeit
beschädigt werden, setzt der Rost besonders schnell an. Vertraglich soll
festgehalten werden, dass außen grundsätzlich nur feuerverzinkte Stahlteile
eingebaut werden.
Pfusch beim Einbau von Rollläden
Wird falsch eingebaut, entstehen Kältebrücken und Abrisse im Innenputz.
Rollläden müssen so montiert werden, dass ihre Führung einwandfrei
läuft und der Außenputz nicht beschädigt wird.
Fehler beim Dachgeschoßausbau
Dort sind Mängel besonders tückisch, weil sie sich oft erst nach Jahren
zeigen. Maßnahmen zur Winddichtigkeit, Dampfbremsen und Belüftungsebenen
müssen fachgerecht ausgeführt sein. Wo nicht, wird schon bald die Sanierung
erforderlich. Da nur der Fachmann Unzulänglichkeiten erkennen kann, sollte
der schon während der Bauphase hinzugezogen werden.
Mängel in der Heizungs-, Elektro- und Sanitärinstallation
Gar nicht oder falsch isolierte Wasserleitungen, unzureichender Schallschutz
an Ver- und Entsorgungsleitungen, nicht fachgerecht isolierte Elektroleitungen
und Steckdosen, die nur gekrallt und nicht verschraubt werden, sind die häufigsten
Fehler. Im Zweifel sollte ein Fachmann befragt werden.
Unzureichender Wärmeschutz
Wer keine erhöhten Heizkosten zahlen will, sollte sich über die Auflagen
der Wärmeschutzverordnung informieren. Die hält detailliert fest, welche
Maßnahmen zu treffen sind.
Fehlerhafte Dehnfugen
Risse im Estrich oder in den Fliesenbelägen, Abrisse im Bereich von Fenstern,
Türen oder Sanitärobjekten sind oft die Folge unsachgemäß angelegter
Dehnfugen.
Mängel bei Balkonen und Flachdächern
Die Sanierung von Balkonbelägen und Flachdächern ist sehr teuer. Nur
der Fachmann kann gute und schlechte Arbeit auseinander halten.
Sicherheit
Einbruchhemmende Haustür (Widerstandsklasse ET 2/WK 3).
Komplette Tür-Nachrüstung mit speziellen Zargen und Sicherheitsschloss.
Panzer- oder Stangenriegelschloß.
Einbruchhemmende Fenster und Terrassentüren.
Nachrüstung Fensterstangenverschluß mit abschließbarem Griff
plus Aushebelsicherung.
Sicherheitsrolladen, mindestens doppelt so teuer.
Rolladensicherung.
Lichtschachtsicherung.
Sorgen Sie dafür, dass Ihr Grundstück von der Straße und für
die Nachbarn angemessen einsehbar ist.
Lassen Sie in Ihrem Schlafzimmer einen Telefonanschluß sowie einen Zentralschalter
für Innen- und Außenbeleuchtung des Hauses installieren.
Außensteckdosen müssen Sie von innen abschalten können.
Geben Sie Einbrechern keine Steighilfen durch Rankgitter, Holzstapel oder herumliegende
Leitern.
Verstecken Sie den Haustürschlüssel weder unter der Fußmatte
noch unter einem Blumentopf am Eingang.
Schließen Sie beim Verlassen des Hauses alle Fenster, Türen und das
Garagentor ab.
Fenster auch tagsüber zum Lüften nicht gekippt lassen.
Weisen Sie nicht offensichtlich auf längere Abwesenheit hin (also keinen
Zettel an die Tür hängen oder per Anrufbeantworter die Länge Ihres
Urlaubs angeben).
Stellen Sie vor dem Urlaub sicher, dass der Briefkasten nicht überquillt
und die Rolläden nicht
dauernd geschlossen bleiben.
Verwenden Sie alle vorhandenen Sicherheitseinrichtungen auch im Alltag.
Stellen Sie sich einem Einbrecher nicht direkt in den Weg. Rufen Sie statt dessen
von einem möglichst sicheren Platz aus Hilfe.
Umgang mit Handwerkern.
Bei mündlich erteilten Aufträgen oder Reparaturaufträgen sollte
möglichst genau über Art und Umfang der auszuführenden Arbeiten
gesprochen werden. Der Handwerker kann damit den Zeit-, Werkzeug-, Material-
und Personalaufwand besser planen, der Kunde spart unnötige Kosten.
Die Zeiten für An- und Abfahrt müssen bezahlt werden. Ein Handwerker
aus der Nachbarschaft ist deshalb in der Regel günstiger, trotzdem immer
Angebote einholen.
Geben Sie dem Handwerker Ihre Telefonnummer. Er kann Sie kurzfristig informieren,
wenn es zu zeitlichen Verschiebungen oder unvorhergesehenen Problemen kommt.
Arbeitet der Handwerker vor Ort, sollten Sie ihm die Arbeitszeit im sogenannten
Rapportzettel quittieren und eine Durchschrift dieses Belegs behalten.
Ein Schwätzchen mit dem Handwerker mag das Arbeitsklima verbessern, geht
aber zu Lasten der Arbeitszeit, die Sie bezahlen.

WICHTIGE
BAUNEBENKOSTEN
Maklerprovision
Wer die Dienste eines Maklers in Anspruch nimmt, zahlt dafür eine
Provision. Die so genannte Courtage beträgt bis zu 5-6 Prozent des Kaufpreises.
Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Grunderwerbsteuer
Sie wird bei Erwerb durch Kauf, Tausch und Versteigerung fällig. Sie beträgt
3,5 Prozent des Kaufpreises. Erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer wird der
neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen.
Notarkosten
Sie betragen 1 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises. Gebührenpflichtig ist unter
anderem die Beurkundung des Kaufvertrages. Hinzu kommen Gebühren für
die Kaufpreisüberwachung sowie das Notaranderkonto.
Grundbuchkosten
Für die Eintragung ins Grundbuch erheben die Grundbuchämter Gebühren.
Man rechnet mit Kosten von rund 0,5 Prozent der Kaufsumme.
... weitere Baunebenkosten sind in Arbeit

BAUFINANZIERUNG
klassische Bauspardarlehen
Das klassische Bauspardarlehen bietet den Vorteil des günstigen Zinssatzes,
der für die gesamte Laufzeit garantiert ist.
Um dieses Darlehen erhalten zu können, muss vorher ein Bausparvertrag angespart
werden. Wer aber kurzfristig finanzieren will und noch kein Bausparkonto hat,
muss dennoch nicht auf die Vorteile des Bausparens verzichten.
Eine Bausparfinanzierung ist gut kalkulierbar. Die Zinsbindung läuft nicht
nach 5, 10 oder 15 Jahren ab.
Zudem erlaubt der Bausparvertrag nicht nur in der Ansparphase, sondern auch in
der Tilgungsphase jederzeit Sonderzahlungen. Damit können Sie die Laufzeit
des Darlehens verkürzen oder die monatliche Rate verringern.
Über die Verbindung mit einem Vorausdarlehen können Sie sich auch dann
das günstige Bauspardarlehen sichern, wenn Sie noch nicht Bausparer sind.
Mit dem Produkt Sofortfinanzierung Konstant haben Sie absolute Zinssicherheit
und gleich bleibende Monatsraten bis zum Ende der Finanzierung.
Finanzierung mit laufender Tilgung
Bei dieser Art der Finanzierung zahlen Sie das Darlehen in gleich bleibenden
Beträgen zurück. Die Beträge setzen sich aus einem Zins- und einem
Tilgungsanteil zusammen.
Diese klassische Finanzierung wird auch Annuitätendarlehen genannt. Im Verlauf
der Darlehensrückzahlung sinkt der Zinsanteil und der Tilgungsanteil steigt.
Sie sollten mindestens 1% anfängliche Tilgung vereinbaren. Daraus ergibt
sich eine Darlehenslaufzeit von ca. 30 Jahren. Zur schnelleren Rückzahlung
können Sie einen höheren Tilgungssatz wählen.
Produkt-Kombinationen
Laufende Tilgung und die Finanzierung mit einer Lebens- oder Rentenversicherung
können kombiniert werden.
Je höher der Anteil der Lebens- oder Rentenversicherung bei der Finanzierung,
desto niedriger der Darlehenszinssatz.
Finanzierung mit einer Lebens- oder Rentenversicherung
Das Prinzip ist einfach. Sie zahlen für Ihr Darlehen nur die vereinbarten
Zinsen, haben aber keine laufenden Aufwendungen für die Tilgung. Dafür
schließen Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung ab, deren Auszahlungssumme
zur Tilgung eingesetzt wird. Ihre Vorteile
Bei der Finanzierung mit einer Lebens- oder Rentenversicherung sind Ihre Angehörigen
und Ihre Finanzierung für den Fall der Fälle abgesichert.
Bei vermieteten Immobilien sind die Darlehenszinsen steuerlich voll als Werbungskosten
absetzbar. Das macht die Finanzierung mit einer Lebens- oder Rentenversicherung
besonders attraktiv. Sie nutzen die Steuervorteile optimal aus, weil die Schuldzinsen
während der Laufzeit konstant bleiben.

WICHTIGE
VERSICHERUNGEN
Versicherungen für Bauherren
Bevor Sie mit dem Bauvorhaben beginnen, sollten Sie wichtige versicherbare Baurisiken
kennen und entsprechende Versicherungen abschließen.
Bauversicherungen schützen Bauherren vor den Folgen unvorhersehbarer Ereignisse.
Bauwesenversicherung
Diese Versicherung schützt Sie vor unvorhersehbar eintretenden Schäden
am Bauwerk während der Bauzeit, also vom Baubeginn bis zur Fertigstellung
des Bauvorhabens. Dazugehören u.a. Unwetterschäden, Diebstahlschäden
und mutwillige Beschädigungen durch Unbekannte. Ausgeschlossen sind Schäden
durch normale, orts- und jahreszeitlich bedingte Witterungseinflüsse, sowie
mangelhafte Handwerkerleistungen. Gegen Pfusch am Bau schützt keine Versicherung.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Diese Versicherung deckt die gesetzliche Haftung des Bauherren als Grundstückseigentümer
für fremde Personen und Sachschäden. Abgedeckt werden zum Beispiel
weitreichende Folgen, die entstehen können, wenn spielende Kinder, Passanten,
Baustellenbesucher usw. auf dem Baugelände zu Schaden kommen.
Feuerrohbauversicherung
Diese Versicherung schützt das entstehende Bauobjekt bis zur Ingebrauchnahme
vor Feuerschäden. Diese Versicherung wird zumeist als beitragsfreier Bestandteil
einer verbundenen Wohngebäudeversicherung angeboten, die nach Bezug des
fertigen Objektes ohnehin abgeschlossen werden sollte.
Bauhelferversicherung
Wer sich am Bau helfen läßt, sollte dafür Sorge tragen, dass
die Helfer ausreichend, insbesondere gegen Unfallschäden, versichert sind.
Für den entsprechenden Versicherungsschutz sind in der Regel die Bauberufsgenossenschaften
zuständige Ansprechpartner. Für Bauherren gelten gewisse Melde- und
Anzeigepflichten, die Ihnen von der Bauberufsgenossenschaft mitgeteilt werden.
Der Bauherr selbst und gegebenenfalls sein Partner genießen keinen Versicherungsschutz.
Prüfen Sie also, ob Sie gegen Unfallfolgen ausreichend abgesichert sind.
Risikolebensversicherung
Bauvorhaben sind in der Regel mit der Aufnahme von Krediten verbunden, deren
Zins- und Tilgungsaufwendungen aus laufenden Einkommen zu sichern sind. Denken
Sie deshalb an die Absicherung des erhöhten Risikos für den Todesfall
oder für den Fall von Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit. Eine Lebensversicherung
auf den Todesfall mit Berufsunfähigkeitszusatz ist zu empfehlen.
Versicherungen für Hausbesitzer
Wohngebäudeversicherung
Es gibt nur wenige Versicherungen, die man unbedingt abgeschlossen haben sollte
- hierzu zählt für Immobilienbesitzer die Wohngebäudeversicherung.
Aufgrund der enormen Schäden an Haus, Garage oder Nebengelassen (z.B. Schuppen),
die durch Naturgewalten oder ähnliche unerwartete Katastrophen hervorgerufen
werden können, ist eine Absicherung dieser Schäden für Gebäudeeigentümer
unverzichtbar.
Hier leistet die Wohngebäudeversicherung eine wichtige Hilfe: Erstattet
wird, wenn die Schäden durch Brand, Explosion, Blitzschlag, Hagel, Sturm
ab Windstärke 8, ausgetretenes Leitungswasser oder Rohrbruch verursacht
worden sind.
Versichert wird der ortsübliche Neubauwert. Da dieser "ortsübliche
Neubauwert" sich in der Regel nach wenigen Jahren stark verändert,
besteht schon nach wenigen Jahren die Gefahr der Unterversicherung. Um dies zu
vermeiden, sollte der Vertrag auf der Basis der „Sonderbedingungen für
die gleitende Neuwertversicherung” (SGIN) abschließen.
Zur Bestimmung der Versicherungssumme wird der Wert des Gebäudes zunächst
auf den fiktiven „14-er Wert” zurückgerechnet. Das ist der Wert,
den das Gebäude im Jahre 1914 gehabt hätte. So wird der Versicherungswert
1914 und die dazugehörige Versicherungssumme 1914 gebildet. Die Versicherungssumme
für die Gegenwart wird unter Zuhilfenahme des Bundesbauindexes errechnet,
der die jährlichen Veränderungen der Preise, der Löhne usw. erfasst.
Hausratversicherung
Ihr Hausrat ist eine Kapitalanlage
Mit den Jahren haben sich in Ihrem Haushalt beträchtliche Vermögenswerte
angesammelt. Sie haben Stück für Stück zusammengetragen und oft
sogar zusammengespart. Ob teures Designer-Sofa, liebevoll ausgesuchtes Porzellan
oder Stereoanlage samt CD-Sammlung - alles, was zur Einrichtung zählt, steigert
die Lebensqualität und macht aus ihrer Wohnung ein gemütliches Zuhause.
Damit das, was Ihnen lieb ist, z.B. durch Einbruch oder Brand nicht zu einer
kostenspieligen Angelegenheit wird, sollten Sie Ihre Werte durch eine Hausratversicherung
absichern, um zumindest den finanziellen Schaden aufzufangen.
Brandversicherung
Die Brandversicherung ist eine Absicherung / Versicherung des Gebäudes gegen
Feuerschäden. Sie soll im Schadensfall die Gesamtkosten der Wiederherstellung
des Gebäudes decken.
Gewässerschadenhaftpflicht
Als Eigentümer einer Ölheizung oder eines Öltanks haften Sie für
Schäden durch auslaufendes Heizöl.
Sogar dann, wenn ein techischer Defekt vorliegt, obwohl Sie regelmäßig
Spezialisten mit der Wartung beauftragt haben.
Die Beiseitigung von Gewässerschäden kann für Sie sehr kostspielig
werden - es sei denn, sie haben eine Gewässerschadenhaftpflicht (Öltankversicherung)
abgeschlossen.

FÖRDERUNGEN
Förderdatenbank: www.foerderdatenbank-regionalentwicklung.de
KFW - Förderprogramm: www.kfw-foerderbank.de

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